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Informationen zur Gaspreisbremse

Beschluss der Gaspreisbremse

Nach der Soforthilfe in Form der für Verbraucher wegfallenden Gasabschläge im Dezember hat die Bundesregierung für eine längerfristige Entspannung eine sogenannte Gaspreisbremse beschlossen. Die Preisbremse tritt für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab März 2023 in Kraft und wird von uns automatisch bei der monatlichen Abschlagszahlung berücksichtigt. Der Beschluss ist vorerst bis Ende 2023 gültig mit einer Option auf Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 30.04.2024.

So funktioniert die Gaspreisbremse:

Bei einem Jahresverbrauch unter 1,5 Mio. kWh erhalten Sie als Verbraucher bis zu 80% Ihres monatlichen Gasverbrauches zu einem festen gedeckelten Preis von 12 ct/kWh (brutto). Jede Kilowattstunde über diese 80% hinaus müssen die Verbraucher zu dem in Ihrem Tarif festgelegten Arbeitspreis zahlen. Die Entlastung wird Ihnen als Primastrom-Kunde automatisch angerechnet, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Hintergrund dieses Beschlusses sind die zuletzt sehr stark gestiegenen Beschaffungskosten für Erdgas. Energieversorger, wie auch wir, sind darauf angewiesen, diese Mehrkosten früher oder später in ihren Gastarifen zu berücksichtigen. Damit eine gleichzeitige Entlastung für die Verbraucher ermöglicht wird, wurde die Gaspreisbremse schließlich beschlossen. Der Staat schafft hiermit eine wesentliche Entspannung trotz gestiegener Energiekosten und hält dennoch weiterhin zu Sparmaßnahmen an. Je weniger Ihr Verbrauch die gedeckelten 80% übersteigt, desto mehr Kosten sparen Sie sich nämlich.

Ab wann ist die Gaspreisbremse gültig?

Ab März 2023 wird Ihnen automatisch der gedeckelte Preis in Ihren Abschlagszahlungen berechnet.  Außerdem ist die Gaspreisbremse rückwirkend zum Jahresbeginn gültig. Die Gaspreisbremse ist durchgehend bis Ende 2023 gültig.

Berechnung der Gaspreisbremse:

Als Primastrom-Kunde berechnet sich Ihr monatlicher Abschlag normalerweise indem Ihr zuvor geschätzter Jahresverbrauch auf 11 Abschläge geteilt wird. Für die Berechnung der Entlastung laut Gaspreisbremse dient der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für das Jahr 2023 als Referenz. Dieser Jahresverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber geschätzt, sodass auch bei einem Anbieterwechsel problemlos die korrekte Prognose an Ihren Versorger vermittelt wird. Für 80 % dieses Jahresverbrauches zahlen Sie fest 12 ct/kWh (brutto). Dies wird wie immer auf 11 Abschläge aufgeteilt. Den in Ihrem Tarif festgelegten Arbeitspreis zahlen Sie lediglich bei einem Verbrauch, der diese 80% übersteigt.

 

Weitere Informationen finden Sie den Seiten des BMWK sowie der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html .