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Informationen zur Strompreisbremse

Beschluss der Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat Ende 2022 die Umsetzung einer Strompreisbremse beschlossen, um für eine längerfristige Entspannung bei den Energiepreisen zu sorgen. Die Preisbremse tritt im März 2023 in Kraft und soll sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen unterstützen. Die Entlastung wird selbstverständlich automatisch durch uns berücksichtigt bei der Berechnung der Abschlagszahlungen. Die Strompreisbremse gilt bis Ende 2023, eine Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 30.04.2024 ist jedoch möglich.

So funktioniert die Strompreisbremse:

Für Haushaltskunden sowie Heizstromkunden und Unternehmen, die einen jährlichen Stromverbrauch von unter 30.000 kWh haben greift die Strompreisbremse. Entlastet wird durch eine Deckelung des Arbeitspreises bei bis zu 80% des Stromverbrauchs. Der festgelegte Arbeitspreis von 40 ct/kWh (brutto) wird Ihnen als Primastrom-Kunde automatisch berechnet. Es besteht kein zusätzlicher Aufwand für Sie. Bei einem Verbrauch über die 80% hinweg gilt der im Tarif festgelegte Arbeitspreis.
Der Beschluss durch die Bundesregierung ist eine Reaktion auf die zuletzt stark gestiegenen Beschaffungskosten für Strom. Diese Mehrkosten müssen Energieversorger früher oder später ausgleichen, indem sie in den Stromtarifen berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen die Verbraucher entlastet werden. Hierzu dient die Strompreisbremse. Mit diesem Instrument schafft der Staat eine allgemeine Entspannung trotz der gestiegenen Energiekosten. Weiterhin Strom zu sparen lohnt sich jedoch trotzdem. Je weniger Ihr Verbrauch die gedeckelten 80% übersteigt, desto mehr Kosten sparen Sie sich nämlich.

Ab wann ist die Strompreisbremse gültig?

Ab März 2023 wird die Strompreisbremse automatisch bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Außerdem ist die Strompreisbremse rückwirkend zum Jahresbeginn gültig. Die Strompreisbremse ist durchgehend bis Ende 2023 gültig.

Berechnung der Strompreisbremse:

Als Primastrom-Kunde berechnet sich Ihr monatlicher Abschlag normalerweise indem Ihr geschätzter Jahresverbrauch auf 11 Abschläge geteilt wird. Für die Strompreisbremse gilt laut Beschluss die Jahresverbrauchsprognose von September 2022. Dieser Jahresverbrauch wird von Ihrem Netzbetreiber geschätzt, sodass auch bei einem Anbieterwechsel problemlos die korrekte Prognose an Ihren Versorger übermittelt wird. Sie zahlen für 80% dieses prognostizierten Verbrauches fest 40 ct/kWh (brutto), diese werden für den monatlichen Abschlag durch 11 geteilt. Den in Ihrem Tarif festgelegten Arbeitspreis zahlen Sie lediglich bei einem Verbrauch, der die 80% Jahresverbrauch übersteigt.

Weitere Informationen finden Sie den Seiten des BMWK sowie der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html .